Selbstzahler-Vorteile
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Meine Leistungen als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz §1 Abs.1) werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Bitte wende Dich für etwaige Kostenübernahmen durch private oder Zusatzversicherungen mit Heilpraktikerklausel an Deinen Versicherer.
​Als Selbstzahler übernimmst Du die Kosten für die Behandlungen, damit bist Du von jeglichen Formalitäten befreit. So entscheidest Du selbst über die Weitergabe der Dich betreffenden vertraulichen Informationen.
Weitere Vorteile als Selbstzahler:
• Keine Wartezeiten, keine Bürokratie mit der Krankenkasse
• Keine Informationsweitergabe an Ihre Krankenkasse
• Steuerliche Absetzbarkeit meines Honorars als außergewöhnliche Belastung
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